Reiseversicherungen bei der ERGO
Sind Sie noch auf der Suche nach der perfekten Reiseversicherung für Ihre Reise nach Russland? Die ERV (ERGO Reiseversicherung AG) bietet hervorragende Reiseversicherungen für Auslandsaufenthalte an. Egal ob Auslandskrankenversicherung, Gepäckversicherung, Versicherung bei Reiserücktritt-, bzw. Reiseabbruch oder einfach ein Rundum-Sorglos-Schutz – hier finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihre Russland Reise!
Leistungen der Reiseversicherungen bei der ERGO
Informieren Sie sich über die Leistungspakete bei der ERV. Sie können dort immer einen Versicherungsschutz für eine einzelne Reise oder eine Jahresversicherung für unendliche viele Reisen im Jahr abschließen. Wir stellen Ihnen im Folgenden die Leistungspakete vor, die wir unseren Kunden empfehlen.
Auslandskrankenversicherung der ERV ab 1,30€ pro Tag
Für ein Russland Visum ist der Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung Pflicht. Das günstige Versicherungsangebot der ERV richtet sich an Einzelpersonen, Familien/Paare, Schüler/Studenten und Gruppenreisende.
Leistungspaket der ERV Reisekrankenversicherung
- Kostenübernahme für Heilbehandlungen (ambulant oder stationär)
- Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten (bis zu 10.000€)
- Übernahme von Kranken- und Gepäcktransport
- Ärztliche Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Notwendige Hilfsmittel wie Gehilfen oder Rollstuhl
- Notrufzentrale (Erreichbarkeit: 24h am Tag)
Hinweis: Das vollständige Leistungspaket entnehmen Sie bitte der Versicherungspolice der ERV.
ERV Versicherung für Reiserücktritt und Reiseabbruch
Seien Sie rundum geschützt für den Fall, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. Mit der Reiserücktritt-, bzw. Reiseabbruchversicherung der ERV bleiben Sie nicht auf Ihren Storno kosten sitzen.
Leistungspaket der Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung
- Erstattung von Storno- und Umbuchungsgebühren
- Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt werden übernommen
- Kostenübernahme eines Mietfahrzeuges, sollte Ihr Kraftfahrzeug einen Tag vor Abreise nicht mehr fahrtauglich sein
- Kostenübernahme für Mietfahrzeug, sollte Ihr Kraftfahrtzeug aufgrund einer Panne/ eines Unfalls nicht mehr planmäßig fortzusetzen sein
- Entschädigung für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort
- anteilige Reisepreiserstattung für nicht genutzte Reiseleitungen aufgrund eines Unfalls/ einer unerwarteter Erkrankung auf Ihrer Reise
Hinweis: Das vollständige Leistungspaket entnehmen Sie bitte der Versicherungspolice der HanseMerkur.
Rundum-Sorglos-Schutz der ERV
Mit dem Rundum-Sorglos-Schutz der ERV müssen Sie sich um nichts mehr sorgen. Denn mit dem Rundum-Sorglos-Schutz unter dem Dach der ERGO-Versicherungsgruppe sind Sie besten für Ihren Auslandsaufenthalt in Russland geschützt. Neben der Auslandskrankenversicherung und der Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung inkludiert das Rundum-Sorglos-Paket auch eine Gepäckversicherung! Dies bedeutet, dass Ihnen notwendige Ersatzkäufe aufgrund von der verspäteten Ankunft Ihres Gepäcks finanziert werden (bis zu 250€). Auch der Zeitwert oder Reparaturkosten werden übernommen, wenn Ihr aufgegebenes Gepäck abhandengekommen ist oder beschädigt wurde bzw. Ihr mitgeführtes Gepäck durch Dritte abhandengekommen bzw. beschädigt wurde.
Aktuelle Bescheinigung von Ihrer vorhandenen ERV Versicherung
Haben Sie bereits eine Auslandskrankenversicherung bei der ERV abgeschlossen und müssen uns für Ihren Russland Visumantrag nur noch Ihre aktuelle Versicherungsbestätigung zukommen lassen? Kein Problem! Die ERV stellt Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung, sodass Sie Ihre Bestätigung bequem via E-Mail erhalten. Nutzen Sie dieses Online-Formular, um uns die notwendige Versicherungsbestätigung für das Russland Visum zukommen zu lassen.
FAQ: Fragen und Antworten zu der ERV Reiseversicherung
Wie kann ich einen Schaden melden?
Für jede Reiseversicherung der ERV gibt es ein Online-Formular, das Sie bequem am Computer ausfüllen können, um einen Schaden zu melden und Ihre Rückerstattung zu beantragen. Halten Sie für Ihre Schadensmeldung immer die Rechnung bereit (vorzugsweise im Original). Diese müssen Sie dem Online-Formular anhängen wie z.B. die Krankenhausrechnung bei der Auslandskrankenversicherung oder die Quittung für Ersatzkäufe bei der Reisegepäckversicherung.
Wie bekomme ich eine Bestätigung für meinen Visumantrag?
Haben Sie bereits eine Reiseversicherung bei der ERV abgeschlossen und benötigen nun für einen Visumantrag z.B. einen Nachweis über Ihre gültige Auslandskrankenversicherung? Dann können Sie das notwendige Dokument entweder telefonisch oder bequem online beantragen.
Ich bin am Urlaubsort erkrankt. Wie finde ich den richtigen Arzt?
Wir unterstützen Sie im Krankheitsfall über unsere Notrufzentrale (+49 89 4166 1010). 18 Ärzte und 40 Assistenz-Koordinatoren unterstützen Sie bei der Suche des richtigen Arztes. Berücksichtigt wird dabei Ärzte zu finden, die sich ganz in Ihrer Nähe befinden und deutsch oder englisch sprechen.
Habe ich freie Wahl bei der Arzt- bzw. Krankenhauswahl?
Ja, Sie können selbst entscheiden an welchen Arzt bzw. welches Krankenhaus Sie sich wenden möchten, sofern diese(s) zur Heilbehandlung zugelassen ist.
An wen kann ich mich im Notfall wenden?
Sollte ein Versicherungsnotfall eintreffen, erreichen Sie unsere Notfallzentrale 24 Stunden am Tag und das an 365 Tagen im Jahr. Kontaktieren Sie uns im Notfall bitte unter folgender Rufnummer: +49 (0) 89 4166 1010.
Mein Gepäck ist nicht am Flughafen angekommen. Was nun?
Haben Sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen? Wenn ja, bekommen Sie Ersatzkäufe im Wert von bis zu 250€ pro Personen erstattet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Gepäck den Urlaubsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen erreicht.
Wann kann ich von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen?
Folgende Ereignisse werden als Rücktrittsgrund anerkannt
- Tod
- schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken
- Schwangerschaft
- Spendentermin / Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, einen Wasserrohrbruch oder eine Straftat eines Dritten. Ihre Anwesenheit muss erforderlich sein, um den Schaden festzustellen.
- Betriebsbedingte Kündigung oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Gerichtliche Ladung
- Verlust vom Reisepass/Personalausweis, wenn ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann
- Nicht bestandene Prüfungen (Schule/Universität), wenn die Wiederholungsprüfung in die Reisezeit fällt
Wann kann eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden?
Eine Gruppenversicherung können Sie bei der ERV abschließen, sobald sich die Gruppe aus 10 Teilnehmern zusammensetzt. Bei Bahnreisen können Sie bereits einen Gruppenversicherung ab 6 Teilnehmern abschließen.
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße,
Ihr Team von Russland-visum.eu