Beglaubigung, Apostille und Legalisation
Verwendung deutscher und ausländischer Urkunden in Russland
Zeugnisse und Urkunden aus Deutschland oder anderen Ländern werden in der Russischen Föderation nur anerkannt, wenn sie von offizieller Stelle "legalisiert" sind. Zu unterscheiden sind das Legalisations- und das Apostilleverfahren.
Für Urkunden, die aus Ländern stammen, die der Haager Konvention nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation durch die russischen Vertretungen zwingend erforderlich. In der Regel geht der Legalisierung eine Beglaubigung voraus.
Übersetzung deutscher / nicht-russischer Dokumente
Üblicherweise ist die Apostille bzw. eine Legalisation alleine nicht ausreichend, um Unterlagen für den Einsatz im Ausland vorzubereiten. Auch eine Übersetzung ins Russische gilt als Bedingung. Für deutsche Urkunden ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- Der einfachere Weg ist es, die Unterlagen in Russland einem Übersetzer und Notar zu übergeben. Als Voraussetzung gilt, dass die deutsche Urkunde mit einer Apostille versehen ist.
- Die alternative Variante ist, eine Übersetzung in Deutschland anfertigen zu lassen. Bevor diese mit einer Apostille versehen werden kann, ist die Richtigkeit der Übersetzung jedoch amtlich zu beglaubigen.
Neben unserem Visum-Service stehen wir Ihnen als Partner für Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen zu Seite. Wir helfen Ihnen Ihre Schriftstücke für den Gebrauch in Russland oder einem anderen Staat zu rüsten. Um mehr über unsere Serviceleistung zu erfahren, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
FAQs
Was bedeutet Legalisation?
Legalisation ist die Überprüfung von Dokumenten, die von ausländischen Behörden ausgestellt wurden, um sicherzustellen, dass die Dokumente auch von der entsprechenden Behörde ausgestellt wurden.
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße,
Ihr Team von Russland-visum.eu